Barrierefreie Seite 


Gemeinde
Bodenordnungsverfahren
Jagdgenossenschaft
Friedhofswesen
Vereine
Kulturelles
Termine
Gaststätten
Bildergalerien
Wegbeschreibung
Ausflugsziele
Links
Gästebuch
Impressum
Datenschutzerklärung
Allgemein:
Startseite

Willkommen

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Ortsgemeinde Weiler.

Diese Seite wurde erstellt, um den Menschen, die hier leben oder die eine Verbundenheit zu unserem Ort pflegen, eine einfache Möglichkeit zu geben, sich über das aktuelle Dorfgeschehen zu informieren.
Außerdem wollen wir dazu beitragen, unsere schöne Fremdenverkehrsgemeinde weltweit den Menschen publik zu machen, die die Werte einer landschaftlich schönen, ruhigen und reizvollen Urlaubsregion zu schätzen wissen.
Bitte tragen Sie dazu bei unsere neu erstellte Internetseite weiter auszubauen, indem Sie uns Ihre Anregungen zukommen lassen. Wir werden uns stets bemühen Ihre Ideen hier einfließen zu lassen.


 


l

 


Bild des Monats

Dienstag, 9. Juli 2024 - 21:11 Uhr
Konstituierende Sitzung in Weiler

Bei der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates in Weiler wurden alle Ratsmitglieder vom geschäftsführenden Ortsbürgermeister Schneiders verpflichtet. Tagesordnungspunkt 2 war die Ernennung des gewählten Ortsbürgermeisters. Hier wurde das Ratsmitglied Lothar Brost vom neuen Rat mit der Aufgabe betraut. Anschließend übernahm Ortsbürgermeister Schneiders den Punkt Wahl des/der Beigeordneten, Ernennung und Einführung in das Amt. Gewählt wurde dann in geheimer Abstimmung, Stefan Jakobs als 1. Beigeordneter der Ortsgemeinde Weiler und sogleich als Ehrenbeamter ernannt. Zu den ersten Gratulanten, neben allen Anwesenden, gehörte Verbandsbürgermeisters Alfred Steimers der mir offiziellen Vertretern anwesend war. Mitglieder des neuen Gemeinderates sind: Lothar Brost, Luzia Brost, Bernd Gerhartz, Klasen Sandra, Stefan Jakobs und Ungers Andreas.
Weiterer Bericht folgt.
Mit freundlichen Grüßen Otto Schneiders, Ortsbürgermeister

Sonntag, 16. Juni 2024 - 18:44 Uhr
Kommunalwahl 2024

Liste gem. Wahlausschuss der Ortsgemeinde Weiler.

Montag, 3. Juni 2024 - 11:08 Uhr
Naturbegräbnisstätte "Heistert"

Benutzungsgebühren:

1. Für die Einräumung von Rechten an Grabstätten in der „Naturbegräbnisstätte „Heistert“ werden folgende Gebühren erhoben:

1. Urnenreihengrabstätte (bis zu 8 Bestattungsplätze pro Baum) 1.000,00 €

2. Wunschbaumgrabstätten (bis zu 8 Bestattungsplätze pro Baum) 1.100,00 €
Für Einzelpersonen, Partner/Partnerin, Familiengrabstätte. Nutzungsrecht 50 Jahre.

3. Familienbaumgrabstätten (bis zu 8 Bestattungsplätze pro Baum) 8.000,00 €
Nutzungsrecht 99 Jahre.

(1) Für sonstige Leistungen, die in der Gebührensatzung nicht einzeln aufgeführt oder in vorstehenden Gebühren nicht enthalten sind, werden die tatsächlich entstandenen Sach- und Personalkosten erhoben.
(2) Bei vorzeitig, vor Ablauf der Ruhezeit auf das Nutzungsrecht verzichteten Ruhestätten wird die entrichtete Gebühr nicht erstattet.
(3) Bei Ausfall eines Baumes mit einer reservierten Bestattungsstätte werden die gezahlten Gebühren des Nutzungsrechtes unter Beachtung der gesetzlichen Ruhefrist anteilmäßig erstattet oder auf die Reservierung einer anderen Bestattungsstätte angerechnet.
Zusätzliche Informationen: Gedenkschilder: Vom Träger der Naturbegräbnisstätte werden Gedenkschilder in der Größe ca. Höhe x Breite = 6 cm x 10 cm, zu Lasten des Gebührenschuldners, beschafft und an den Bäumen mit folgenden Angaben angebracht: Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr. Grabherstellung: Die Gräber werden von einem Bestattungsinstitut ausgehoben und wieder verfüllt. Des Weiteren gelten die einschlägigen Vorschriften der Satzungen für die Naturbegräbnisstätte „Heistert“ Stand: 23.02.2024

Neuere Beiträge  Ältere Beiträge

Anmelden